Fernabsatz / Widerruf
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an, Miko24 - IT Service, Sauerlandstr. 15, 58256 Ennepetal.
Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen, wie sie etwa im Ladengeschäft möglich wäre. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden, oder bei Waren die über Internet-Auktionen ersteigert wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. PC-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Bitte beachten Sie folgende Vorgehensweise für die Abwicklung: Wir können bei der Rückabwicklung eines Vertrages die Ware nur in der Originalverpackung mit vollständigem Zubehör zurücknehmen. Haben Sie die Software entsiegelt/benutzt, ist keine Rückgabe mehr möglich. Verwenden Sie bitte immer eine vollständige Verpackung für den Versand, die unseren Versandpaketen mit allen Sicherungseinrichtungen entspricht.
Ergänzende Links / Hinweise im BGB finden Sie auch HIER
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(Auszug aus dem) Fernabsatzgesetz § 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen 1.zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,2.zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,3.zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,4.zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder5.die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.
(5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach den §§ 355 oder 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.